
Für den Landkreis Aurich gelten ab Sonntag, 21. November folgende Regelungen:
Kontaktregelung privater Bereich: | Die 3G-Regelung und eine Kontaktdatenerfassung gilt bei allen Zusammenkünften von mehr als 25 Personen. |
Gastronomie & Tourismus: | 3G-Regelung in allen gastgewerblichen Betrieben. Beherbergungen ohne Impf- oder Genesenennachweis benötigen zusätzlich zum Anreisetag zwei wöchentliche negative Testnachweise. |
Dienstleistung & Handel: |
3G-Regel und Dokumentation bei körpernahen Dienstleistungen. Maskenpflicht im Innenbereich. |
Diskotheken und Co. |
3G-Regel: Maske und Abstand 2G-Regel: ohne Maske und Abstand Max. 50% Auslastung, Dokumentation |
Sport: |
3G-Regelung bei Nutzung von Duschen und Umkleiden sowie in geschlossenen Räumen. Dokumentation in Hallenschwimmbädern u.ä. |
Veranstaltung, Zusammenkünfte oder Sitzungen: |
2G-Regel ab 1.000 Teilnehmenden in Innenräumen. 3G-Regel ab 1.000 Teilnehmenden im Außenbereich Hygienekonzept Dokumentation Personalisierte Tickets |
Grundsätzliche Regelungen: | Maskenpflicht im Innenbereich, Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, regelmäßiges Lüften |