Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen ist nun veröffentlicht. Sie gilt ab dem 10.05. bis voraussichtlich 30.05.2021
Demnach dürfen vorerst nur Gäste (zu touristischen Zwecken) anreisen die ihren 1. Wohnsitz in Niedersachsen haben. Bei Anreise ist ein negativer Test vorzulegen. In einer Ferienwohnung müssen die Gäste während es Aufenthaltes mindestens zwei Tests in jeder Woche durchführen. Das Ergebnis der Testung ist gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
Gilt bis zu einer Inzidenz im Landkreis Aurich bis 100.
Die ganze Verordnung finden Sie unten als Download.
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